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Allg.Reisebedingung

 

1. Anmeldung / Vertragsabschluss

Das Reisebüro ist Ihr Berater und Vertreter uns gegenüber. Der Vertragsabschluss wird in Ihrem Auftrag durch das Reisebüro an uns weitergeleitet. Maßgeblich ist unsere Auftragsbestätigung an Ihr Reisebüro. Erfolgt Ihre Zahlung nicht rechtzeitig an uns, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt.

2. Preise

2.1 Reservationsgebühr

Werden Landarrangements ohne Linienflug gebucht, erheben wir eine Reservationsgebühr von Fr. 50.- pauschal pro Auftrag. Ihr Reisebüro kann separate Bearbeitungsgebühren erheben.

2.2 Preiserhöhungen

Bei nachträglichen Preiserhöhungen durch Transportunternehmer (Treibstoffzuschläge etc.), bei neu eingeführten oder erhöhten Angaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern etc. können die Preise erhöht werden, basierend 
auf den tatsächlich entstandenen Mehrkosten sowie Bearbeitungskosten von maximal Fr. 30.- pro Person. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 Prozent, sind sie berechtigt, innerhalb 5 Tagen ab Vertragsabschlussdatum vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlung

Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von Fr. 500.- pro Person zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Wenn Sie an Ihr Reisebüro zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Zahlung an uns weitergeleitet worden ist.

4. Annullation / Umbuchungen

4.1 Bis 30 Tage vor Reiseantritt

Bei Annullation oder Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, maximal jedoch Fr. 120.- pro Auftrag, ausgenommen spezielle Annullationsbedingungen, welche in einer unserer Produkt-Broschüren erwähnt sind. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.

4.2 Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt

Für Annullationen oder Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt gilt folgendes:

4.2.1 Nur Flug

Bei einer Annullierung einer Festanmeldung erheben wir eine Gebühr von Fr. 300.- pro Flugschein. Bei einigen Spezialtarifen gelten besondere Annullationsbedingungen.

4.2.2 Hotels und Resorts

Zwischen 4 und 0 Tage vor Reiseantritt erfolgt keine Rückerstattung.

4.2.3 Rundreisen, Ausflüge, Transfers

Belastung in Prozenten des Gesamtbetrages:

60 bis 30 Tage vor Reiseantritt        20 Prozent
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt        40 Prozent
14 bis 08 Tage vor Reiseantritt        80 Prozent
07 bis 00 Tage vor Reiseantritt        100 Prozent
Bei Nichtantritt der Reise                 100 Prozent
Abweichende Annullationsbedingungen sind bei den jeweiligen Produkten in der Broschüre vermerkt.

4.2.4 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen erhebt asia à la carte lediglich die Bearbeitungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig:

- bei Reisen in Ländern ohne Visumspflicht bis 72 Stunden vor der vereinbarten Reise,

- bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa.) Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und es dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Vorraussetzung ist, die anderen an Ihrer Reise beteiligten unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften oder andere Tour-Unternehmen) akzeptieren diese Änderungen, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen / Tourenbestimmungen scheitern kann. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie "Asia à la carte" gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

4.2.5 Rundreisen

Gemäss separaten Rundreisekonditionen/-broschüren.

4.2.6 Vorzeitige Rückkehr

Brechen Sie Ihren Aufenthalt vorzeitig ab, erfolgt keine Rückerstattung für die teilweise unbenutzten Leistungen.

4.3 Annullation durch uns

Eine Annullation durch uns hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise von uns abgebrochen werden. bei einer Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen.

5. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen

Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Ihr Reisebüro informiert sie jedoch über die Pass- und Visumserfordernisse sowie die allfälligen gesundheitspolizeilichen Formalitäten und eventuelle Impfungen. Für die meisten von uns angebotenen Reiseziele sind keine Impfungen vorgeschrieben. Schweizer Bürger benötige für den Grossteil der von uns ausgeschriebenen Reisen kein Visum; Ausnahmen sind in den einzelnen Broschüren speziell erwähnt. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Wir können kein Haftung übernehmen, falls ein Passagier mangels der den Vorschriften entsprechenden Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung.

6. "No Show"

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen ("No Show"), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen. Sie sind verpflichtet, 48 stunden vor ihrem Rückflug bei der in Ihren Reiseunterlagen erwähnten Stelle die Rückflugzeiten zu bestätigen.

7. Beanstandungen

Sollten die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung aus dem Prospekt entsprechen oder sind die anderweitig mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind sie verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen und allfällige Schadensersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Ihrer Rückkehr schriftlich geltend machen.

8. Haftung

8.1 Baukastenreisen

Wir sind Vermittler zwischen Ihnen und den in unserer Broschüre erwähnten Transport-, Hotel- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Außerdem verpflichten wir uns, sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. Für die Richtigkeit der publizierten Streckenpläne können wir keine Gewähr übernehmen.

8.2 Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Transportunternehmen, Hotels, etc.) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung solcher Schadensansprüche sind Sie verpflichtet, Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Versicherung.

8.3 Ausschluss und Begrenzung

Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von ihnen, auf unvorhersehbare oder anwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung von Transportunternehmen (Flug, Bahn, Schiff, etc.) ist unsere Haftung pro Schadenfall auf Fr.2`000`000.- begrenzt.

9. Programmänderungen

9.1 Flüge

Obwohl nicht zu erwarten,

- können wir keine Gewähr übernehmen, dass der im Prospekt erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt

- müssen wir uns vorbehalten, dass ein Flug mit einer anderen Fluggesellschaft als der im Prospekt erwähnten erfolgt,

- können die Flugzeiten eine Änderung erfahren.

9.2 Autovermietung

Bitte beachten Sie die im Katalog erwähnten Bestimmungen des jeweiligen Vermieters. Im weiteren gelten die Bestimmungen in dem von Ihnen mit dem jeweiligen Vermieter abgeschlossenen Mietvertrag.

9.3 Hotels

In besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch das Hotel) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.

9.4 Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen, Änderungen (Unterkunft, Transport und - mittel, Dienstleistungsträger und Zeiten) erfahren. Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadensersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

9.5 Verspätungen und Annullationen

Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden wie z.B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten, etc. übernehmen. Ebenso sind bei Annullationen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.

10. Sicherstellung

"ASIA à la carte" in Wil/SG ist Mitglied der SwissTravel Association of Retailers (STAR). Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch die Swiss Travel Security (Basler Versicherung, Basel) sichergestellt.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Unsere Beziehungen zu ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wil/SG.

 

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